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   VGH Bayern, 08.04.1994 - 22 B 93.933   

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https://dejure.org/1994,6659
VGH Bayern, 08.04.1994 - 22 B 93.933 (https://dejure.org/1994,6659)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.04.1994 - 22 B 93.933 (https://dejure.org/1994,6659)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. April 1994 - 22 B 93.933 (https://dejure.org/1994,6659)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirtschaftsrecht: Beendigung der Zonenrandförderung, Geltendmachung von Rechtsverstößen der Verwaltungsbehörden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 34.88

    Feuchtigkeitsschäden an Gemeindestraße - Auf den (richterrechtlichen)

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.1994 - 22 B 93.933
    Das allgemeine Verwaltungsrecht kennt auch keinen auf Gewährung staatlicher Leistungen gerichteten "Herstellungsanspruch" im Sinn eines allgemeinen Wiedergutmachungsanspruchs nach fehlerhaftem Staatshandeln (vgl. BVerwGE 28, 155 (163 ff.); 40, 313 (322); 79, 192 (194); offen wohl BVerwGE 82, 24/29; Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 118; zur abweichenden Rechtsentwicklung im Sozialrecht Schoch, VerwArch. 79 (1988), 1/54 ff.).
  • BVerwG, 24.03.1988 - 3 C 48.86

    Verwaltungshandlung - Landwirtschaftlicher Betrieb -

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.1994 - 22 B 93.933
    Das allgemeine Verwaltungsrecht kennt auch keinen auf Gewährung staatlicher Leistungen gerichteten "Herstellungsanspruch" im Sinn eines allgemeinen Wiedergutmachungsanspruchs nach fehlerhaftem Staatshandeln (vgl. BVerwGE 28, 155 (163 ff.); 40, 313 (322); 79, 192 (194); offen wohl BVerwGE 82, 24/29; Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 118; zur abweichenden Rechtsentwicklung im Sozialrecht Schoch, VerwArch. 79 (1988), 1/54 ff.).
  • BVerwG, 30.08.1972 - VIII C 2.72

    Klage gegen den Musterungsbescheid - Anfechtung eines Einberufungsbescheids -

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.1994 - 22 B 93.933
    Das allgemeine Verwaltungsrecht kennt auch keinen auf Gewährung staatlicher Leistungen gerichteten "Herstellungsanspruch" im Sinn eines allgemeinen Wiedergutmachungsanspruchs nach fehlerhaftem Staatshandeln (vgl. BVerwGE 28, 155 (163 ff.); 40, 313 (322); 79, 192 (194); offen wohl BVerwGE 82, 24/29; Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 118; zur abweichenden Rechtsentwicklung im Sozialrecht Schoch, VerwArch. 79 (1988), 1/54 ff.).
  • VGH Hessen, 27.05.2004 - 6 TG 709/04

    Kein Rechtsanspruch auf Förderung einer Ausbildungsstätte für Kinder- und

    Bei dieser Rechtslage mag es bereits zweifelhaft erscheinen, ob dem Antragsteller überhaupt ein Recht auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Bewilligung von Landesmitteln für das Jahr 2004 zusteht (vgl. hierzu Bay. VGH, Beschluss v. 08.04.1994 - 22 B 93.933 -, GewArch 1994, 328).
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